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Eingriff in die Medienfreiheit

Gerichtsurteil: Landespressegesetze gelten nicht für Bundesbehörden

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Pressegesetze der Länder nicht auf eine Bundesbehörde anwendbar sind. Allerdings könnten die Medien sich auf das Grundrecht der Pressefreiheit stützen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/813639.eingriff-in-die-medienfreiheit.html

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