Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Eingriff in die Medienfreiheit
Gerichtsurteil: Landespressegesetze gelten nicht für Bundesbehörden
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Pressegesetze der Länder nicht auf eine Bundesbehörde anwendbar sind. Allerdings könnten die Medien sich auf das Grundrecht der Pressefreiheit stützen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/813639.eingriff-in-die-medienfreiheit.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.