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Kann-Regel

Jürgen Amendt über das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum Presserecht

Seit 45 Jahren gelten für Behörden die Landespressegesetze. Für Journalisten ist das ein unschätzbarer Vorteil: Verlangen sie von Regierungsstellen eine Auskunft, dann können diese dem Fragesteller eine Antwort nicht verweigern. Versuche, Märchen aufzutischen, gibt es immer wieder, aber mit Verweis auf die jeweiligen Pressegesetze in den 16 Bundesländern können Journalisten auf einer vollständi...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/813641.kann-regel.html

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