Kann-Regel

Jürgen Amendt über das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum Presserecht

  • Jürgen Amendt
  • Lesedauer: 2 Min.

Seit 45 Jahren gelten für Behörden die Landespressegesetze. Für Journalisten ist das ein unschätzbarer Vorteil: Verlangen sie von Regierungsstellen eine Auskunft, dann können diese dem Fragesteller eine Antwort nicht verweigern. Versuche, Märchen aufzutischen, gibt es immer wieder, aber mit Verweis auf die jeweiligen Pressegesetze in den 16 Bundesländern können Journalisten auf einer vollständigen Beantwortung ihrer Fragen bestehen. Ein Recht für Journalisten und eine Pflicht für Behörden.

Das heißt zwar nicht, dass die die Qualität der Auskünfte in jedem Fall hinreichend gut ist, aber immerhin: Man bekommt eine Antwort. Durch das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgericht könnte sich das künftig im Falle des journalistischen Auskunftsbegehrens gegenüber Bundesbehörden ändern. Die Aussage des Gerichts, dass ein Anspruch der Medien auf Auskunft sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ergebe, bedeutet faktisch eine Einschränkung der journalistischen Arbeit, denn es fehlt ein Bundesgesetz, dass diesen Anspruch auch zur Behördenpflicht macht. Aus einer Pflicht für Behörden und einem Recht für Journalisten ist durch den Gerichtsentscheid ein Anspruch für Journalisten und eine Kann-Regel für Bundesbehörden geworden.

Es ist das teilweise schon paranoide Sicherheitsbedürfnis eines parteiübergreifenden, bürokratisch-technokratischen Komplexes, das sich in dieser Abschottungshaltung ausdrückt. Über Bürger will der Apparat so viele Daten wie möglich in Erfahrung bringen - selbst aber mauert er sich ein.

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