Werbung

Höhere Diäten - weniger Rente

Der Landtag spricht mit einer Stimme: Neues Verfahren der Abgeordnetenvergütung

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 4 Min.

Ein solches Bild der Geschlossenheit bietet der Landtag höchst selten. Als aber dieser Tage eine Parlamentskommission den Plan zur Neuberechnung von Abgeordnetendiäten vorstellte, war die Einheitsfront aller fünf Fraktionen hergestellt. Es liegt im Auge des Betrachters, ob diese Veränderung eine Besserstellung oder Schlechterstellung bedeutet.

Gelten soll das neue Verfahren von Beginn der kommenden Legislaturperiode an. Die augenscheinlichste Änderung: Die Diäten werden mit einem Schlag nahezu verdoppelt - und zwar von gegenwärtig 4731 Euro auf stolze 7510 Euro im Monat. Gleichzeitig zahlt der Landtag für jeden Abgeordneten pro Monat weitere 1610 Euro in einen privaten Rentenfonds ein. Außerdem erhalten Abgeordnete einen Zuschuss zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Bei der Höhe wurde Maß genommen an dem Gehalt eines Bürgermeisters einer Gemeinde mit 20 000 bis 40 000 Einwohnern. Im Gegenzug entfallen sämtliche steuerfreien Pauschalen. Dazu zählen Büro- und Unterbringungskosten für den Sitz am Landtag und Fahrten in Ausübung des Mandats. Solche Dinge müssen künftig aus eigener Tasche bezahlt werden.

Wenn der Abgeordnete künftig Kosten für ein Wahlkreisbüro und Mitarbeiter erstattet bekommen will, so kann er das zusätzlich beantragen. Diese Zuwendungen kommen also noch oben drauf. Sie müssen als zusätzliche Einnahmen auch versteuert werden.

Bis hierher ist das neue Vergütungssystem eine eindeutige Besserstellung des Abgeordneten gegenüber der Vergangenheit. Nachteilig wirkt sich die Reform aber auf die Altersversorgung aus. Bislang hatte ein Abgeordneter im Rentenalter ja nach Dauer der Zugehörigkeit zum Landtag nach dem Ausscheiden bis zu 65 Prozent der dann geltenden Diäten zu beanspruchen - derzeit also maximal um die 3000 Euro. Das war eine direkte Finanzierung hoher Ruhegelder aus dem Landeshaushalt. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Altersrente in Brandenburg liegt bei weniger als 800 Euro. Die alte Regelung entfällt aber in Zukunft. Der Landtag beabsichtigt, dem Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen beizutreten.

Monatlich wandern für jeden Abgeordneten 1610 Euro in diesen Rentenfonds. Je nach Dauer der Einzahlungen fällt im Alter die Rente aus. Das Bruttodurchschnittsgehalt für Beschäftigte der gewerblichen Wirtschaft liegt derzeit bei knapp 1900 Euro.

Auch bei den Übergangsgeldern soll es Veränderungen geben. Bislang wurden, wieder je nach Dauer der Parlamentsmitgliedschaft, bis zu 24 Monate lang die vollen Diäten weiter gezahlt. Nun wird diese Maximalfrist auf 18 Monate reduziert und es werden nur noch 80 Prozent der Diäten überwiesen. Da jedoch die Grunddiät auf rund 7500 Euro wächst, steht ein ehemaliger Abgeordneter damit in jedem Fall besser da.

Wenn Abgeordnete Ansprüche nach dem alten wie auch dem neuen Versorgungssystem haben - und das trifft für jene zu, die 2014 wieder ins Parlament gewählt werden -, dann soll es eine »Deckelung« bei 69 Prozent der dann gültigen Diäten geben.

Verkauft wurde die Neuregelung auch mit dem Hinweis, dass künftig die Möglichkeit entfällt, Abgeordnete in Notfällen zu unterstützen beziehungsweise ihnen Unterhaltszuschüsse zu gewähren. Auf Nachfrage, wie denn bei der bisher großzügigen Finanzierungspraxis Abgeordnete überhaupt in Not geraten können und ob dieser Paragraf denn schon einmal gegriffen habe, teilte die Landtagsverwaltung mit, dass er niemals zur Anwendung gekommen sei. Ein Versuch sei unternommen, aber abschlägig beschieden worden. Der Präsident des Landesrechnungshofes, Thomas Apelt, lobte die Neuregelung als fortschrittlich und bürgerfreundlich. »Das Gesetz schafft ein hohes Maß an Transparenz.«

Der Verzicht auf die steuerfreie Kostenpauschale sei ein »Meilenstein in der Politikfinanzierung«, sagte Angela Mai, Landeschefin des Bundes der Steuerzahler.

Thomas Domres, Geschäftsführer der Linksfraktion, begrüßte, dass sich die Landtagsabgeordneten künftig jenen Regeln beugen müssen, »denen sich der normale Steuerbürger zu unterwerfen hat«. Abgeordnete würden künftig »selbstständigen Handwerker gleichgestellt«, lobte Mike Bischoff (SPD). Dass »fragwürdige Privilegien der Abgeordneten abgebaut« werden, sagte Marion Vogdt (FDP). Für das Land bedeute dieser Systemwechsel »eine bessere Planbarkeit der Ausgaben für die Altersversorgung sowie langfristig eine Entlastung des Haushalts«, fand Marie Luise von Halem (Grüne).

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal