Geiselnehmer auf Bewährung

  • Lesedauer: 2 Min.

(dpa). Wegen Geiselnahme in einer Bankfiliale hat das Berliner Landgericht am Montag einen Obdachlosen zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt. Der 68-Jährige hatte am 27. Dezember 2012 einen Bankmitarbeiter mit einer Waffe bedroht und ein Fernseh-Interview verlangt, um auf seine Wohnungsnot aufmerksam zu machen. Die Richter gingen von einem minderschweren Fall aus und sprachen von einem Augenblicksversagen des Obdachlosen. Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei hatte die Geiselnahme seinerzeit nach etwa einer Stunde unblutig beendet.

»Ich wollte Öffentlichkeit«, sagte der frühere Hausmeister im Gerichtssaal zu seiner damaligen Verzweiflung. Gegen Mittag war er nach Weihnachten in eine Postbankfiliale in der Joachimsthaler Straße in Charlottenburg gestürmt. »Ich schieß dir ins Knie«, hatte er einem Mitarbeiter angedroht. Der Banker nahm die Situation ernst. »Ich habe dem betrunken wirkenden Geiselnehmer Bier angeboten«, erinnerte sich der 49 Jahre alte Bankangestellte. Damit habe er ihn ablenken wollen.

»Der Mann sah keinen anderen Ausweg für sich«, argumentierte die Strafkammer und ließ Milde walten. Für das Urteil sei maßgeblich, dass der Geiselnehmer seine Drohung mit seiner untauglichen Schreckschusswaffe nicht hätte umsetzen können.

Die alarmierten Polizeibeamten hatten sich damals als Reporter des Rundfunks Berlin-Brandenburg getarnt. Der Filialleiter hatte dem Obdachlosen zuvor Cappuccino serviert. »Ich hatte fast Mitleid, ich hatte nicht das Gefühl, dass er böse ist«, erinnerte sich der 28-Jährige.

Der 68-Jährige war bei einem in die Krise geratenen Berliner Sozialunternehmen beschäftigt gewesen. Er hatte nach eigenen Angaben dann seit Sommer 2012 kein Geld mehr bekommen. Seine Wohnung wurde zwangsgeräumt, als er im Krankenhaus gelegen habe.

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