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EU-Urteil: Bahn darf Schienennetz behalten

Luxemburg/Berlin (dpa/nd). Die Deutsche Bahn darf das Schienennetz in Deutschland behalten. Der Europäische Gerichtshof wies eine Klage der EU-Kommission ab. Diese sah in der Tatsache, dass die DB Netz AG als Eigner der Infrastruktur Teil der Bahn-Holding ist, einen Verstoß gegen die Bahn-Richtlinie der EU. Diese schreibt die Trennung des Bahnbetriebs vom Schienennetz vor. Die höchsten EU-Richter ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/814417.eu-urteil-bahn-darf-schienennetz-behalten.html

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