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Wasserprivatisierung noch nicht vom Tisch

Bundesrat wendet sich gegen EU-Richtlinie und fordert Ausnahmen auch für Gas und Stromnetze

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (nd-Lambeck) EU-Kommissar Michel Barnier will mehr Wettbewerb in Europa. Auch in einem so sensiblen Bereich wie der kommunalen Trinkwasserversorgung. So soll die Versorgung mit dem lebensspendenden Nass künftig europaweit ausgeschrieben werden, wenn die kommunalen Stadtwerke nicht nur Wasser, sondern auch Strom oder Gas vertreiben und dies auch außerhalb vermarkten.

Bei den Kommunen läuten die Alarmglocken. Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) hält den Vorstoß aus Brüssel für eine »drohende Privatisierung der Wasserversorgung quasi durch die Hintertür«.

Aufgrund des europaweiten Protests gegen den Vorstoß ruderte der Binnenmarktausschuss des EU-Parlamentes zurück und beschloss am 24. Januar eine Ausnahmeregelung für die Wasservorsorgung. Sie soll nun nicht mehr in den Bereich der Richtlinie fallen. Doch die Länder bleiben misstrauisch. Der Beschluss aus Brüssel sei »nicht ausreichend«, heißt es in einer am Freitag vorgestellten Beschlussempfehlung der zuständigen Ausschüsse. Vor allem weil die Ausnahme mit einer Übergangsregel versehen sei, die 2020 enden soll. Danach könnte die Wasserversorgung zum Spielball von Konzernen werden.

Deshalb wiederholt die Länderkammer ihre Forderung vom März 2012, wonach die Trinkwasserversorgung in der Vergaberichtlinie nichts zu suchen habe. Die Beschlussempfehlung der Länderkammer ist eine Reaktion auf die entsprechende Stellungnahme der EU-Kommission vom Dezember 2012. Darin äußert sich Brüssel mit keinem Wort zu den vom Bundesrat bereits im März 2012 geforderten Ausnahmeregelungen für Gasnetze, Abwasserbeseitigung, Netzbetrieb oder Wasserbau. Auch sie sollen künftig europaweit ausgeschrieben werden. Kommentar Seite 8

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