Pokalausschluss von Dynamo Dresden bestätigt

DFB-Bundesgericht: Kette von Fehlleistungen der Anhänger

  • Lesedauer: 1 Min.

Frankfurt/Main (dpa/nd). Dynamo Dresden bleibt für den DFB-Pokal der kommenden Saison gesperrt. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes bestätigte am Donnerstag nach einer mehr als sechsstündigen Sitzung das Ausschluss-Urteil des Sportgerichts aus dem Dezember. „Die Entscheidung ist die Folge einer Kette von Fehlleistungen der Anhänger des Vereins“, sagte der Vorsitzende Richter Goetz Eilers zur Begründung.

Auslöser des Verfahrens ist die Randale von Dynamo-Anhängern rund um das Pokalspiel bei Hannover 96 am 31. Oktober. Damals gab es insgesamt 9 Verletzte, 21 Festnahmen und einen Großeinsatz von rund 1000 Polizisten. „Vereine und Anhänger stellen eine Einheit dar. Für ein Verschulden der Anhänger sind die Vereine haftbar zu machen. Dieser Grundsatz ist für die Verbände unverzichtbar“, sagte Eilers.

Der Zweitligist sollte vor einem Jahr nach Krawallen in Dortmund schon einmal für ein Jahr aus dem Pokal ausgeschlossen werden. Damals wandelte das DFB-Bundesgericht dieses Urteil in zweiter Instanz allerdings noch in ein Geisterspiel in der 2. Bundesliga sowie in eine Geldstrafe von 100 000 Euro um. „Dieses Urteil war damals mit einer dringenden Warnung an den Verein verbunden. Doch diese Warnung hat nicht gefruchtet“, erklärte Eilers.

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