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EGMR rügt Österreich

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare in Österreich gerügt - aber mit einer Einschränkung. Die fehlende Möglichkeit der Stiefkindadoption, also die Adoption eines leiblichen Kindes des Partners oder der Partnerin, werteten die EGMR-Richter am 19. Februar 2013 als diskriminierend im Vergleich zu unverheirateten Paa...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/815483.egmr-ruegt-oesterreich.html

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