EGMR rügt Österreich

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare in Österreich gerügt - aber mit einer Einschränkung.

Die fehlende Möglichkeit der Stiefkindadoption, also die Adoption eines leiblichen Kindes des Partners oder der Partnerin, werteten die EGMR-Richter am 19. Februar 2013 als diskriminierend im Vergleich zu unverheirateten Paaren von Mann und Frau. Im Vergleich zu verheirateten Ehepaaren sei dies jedoch nicht diskriminierend.

Geklagt hatte ein lesbisches Paar, das bisher vergeblich um die Stiefkindadoption gekämpft hatte. In Deutschland ist die Stiefkindadoption für homosexuelle Paare erlaubt (siehe dazu nebenstehend die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom gleichen Tag).

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