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Wird sie doch ab 1997 rückwirkend gezahlt?

Ghettorente

Der Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte verweist auf Signale aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Danach sollen Antragsteller, die ihre Anträge auf eine sogenannte Ghettorente fristgemäß gestellt haben, nun auch nach einem Wiederaufnahmeverfahren in den Genuss einer Nachzahlung ab 1997 kommen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/815495.wird-sie-doch-ab-rueckwirkend-gezahlt.html

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