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Der Verbotseffekt

Vor zehn Jahren wurde die NPD durch das Verfahren aufgewertet - auch diesmal hofft die siechende Partei darauf

Am 18. März 2003 stellte das Bundesverfassungsgericht das erste Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD ein. In der Folge gab es wiederholt Anläufe für einen zweiten Versuch. Aber erst nach dem Bekanntwerden der Morde durch den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) 2012 wurden die Innenminister der Länder tatsächlich aktiv, ein neues NPD-Verbotsverfahren in Gang zu setzen. Ihr Antrag steht kurz bevor. Ob sich Bundesregierung und Bundestag anschließen, entscheidet sich in den kommenden Tagen.

Vor genau zehn Jahren begann der Aufstieg der rechtsextremen NPD zu einer realen landespolitischen Kraft in zwei Bundesländern, in denen sie bis heute die parlamentarische Wirklichkeit mitbestimmt. Denn erst nachdem im März 2003 das gemeinsame Verbotsverfahren von Bundestag, Regierung und Bundesrat vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert war, stieg die Mitgliederzahl der NPD rapide an - au...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/816033.der-verbotseffekt.html

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