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Nach Partnertod darf es nicht geändert werden

Testament

Stirbt ein Partner, darf das gemeinsame Testament nicht mehr ändert werden, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 27. November 2012 (Az. I-15 W 134/12) in einem Erbschaftsverfahren.

Ein Familienvater und seine zweite Ehefrau hatten sich im gemeinsamen Testament wechselseitig als Erben eingesetzt sowie die beiden Töchter aus erster Ehe als Schlusserben. Nach dem Tod des Mannes hatte eine der Töchter bereits den Pflichtteil verlangt und auch erhalten. Später änderte die Ehefrau das Testament und setzte ihre eigene Tochter als Miterbin für das verbliebene Vermögen ein. Die zw...

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