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Selbstjustiz vom Vermieter?

Gibt ein Mieter das Mietobjekt nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht heraus, berechtigt das den Vermieter nicht, den Strom zu »kappen«.

Es bestehen Mindestpflichten des Vermieters. Dazu gehört die Bereitstellung der grundlegenden Versorgungsstandards, das entschied das Amtsgericht München am 24. Juli 2012 (Az. 473 C 16960/12). Vermieter und Mieter einer Wohnung schlossen vor Gericht einen Räumungsvergleich. Danach sollte der Mieter die Wohnung bis 30. Juni 2012 räumen. Als er dies nicht tat, stellte der Vermieter die Stro...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/816251.selbstjustiz-vom-vermieter.html

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