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Schlechter Deal

Fabian Lambeck über die Entscheidung des BVerG zu »Verständigung im Strafprozess«

Nun haben die Karlsruher Verfassungsrichter also der »Verständigung im Strafprozess« ihren Segen erteilt. Auch wenn sie gleichzeitig einschränken, dass informelle Absprachen unzulässig seien, ist jetzt klar: Solange das Zustandekommen des Deals ordentlich dokumentiert wird, ist er auch verfassungsgemäß. Das heißt, wer ein Geständnis ablegt, kann auf ein mildes Urteil hoffen. Nicht nur für die B...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/816333.schlechter-deal.html

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