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Abrechnung 2012

Wohneigentum

Die Verwaltungen der Wohnungseigentumsanlagen legen die Jahresabrechnung 2012 vor, die Verwaltungsbeiräte müssen sie genau prüfen.

Ohne kaufmännische Grundkenntnisse ist das kaum zu leisten. Übersehen die Beiräte Fehler, droht den Miteigentümern Schaden. Dafür haften die Beiräte, hat der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 44/09) entschieden. Wie sie diese Aufgabe systematisch und fehlerfrei lösen können, erklärt ein Leitfaden vom Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum speziell für Verwaltungsbeiräte und Eigentümer. Er basiert...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/816997.abrechnung.html

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