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Wann beteiligt sich der Fiskus am privaten Umzug?

Steuerrechtlicher Tipp

Für Kosten des privaten Umzuges kommt aufgrund der Vorschrift für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einer bestimmten Höhe ein Abzug als Steuerermäßigung in Betracht.

Ohne einen Einzelnachweis kann für sonstige Umzugskosten zusätzlich ein Pauschbetrag angesetzt werden, der seine Grundlage im Bundesumzugskostengesetz hat. Die Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz (Düsseldorf) weist darauf hin, dass die Umzugskostenpauschale seit dem 1. August 2011 für Ledige 641 Euro und für Verheiratete 1283 Euro beträgt. Dieser Betrag erhöht sich um 283 Euro für jede weitere...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/817443.wann-beteiligt-sich-der-fiskus-am-privaten-umzug.html

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