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Miezes Grab vor der Haustür

Tierfriedhof im eigenen Garten

Mieze ist tot. Für ihre Besitzer oft unerträglich, sie in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt zu bringen. Warum nicht im eigenen Garten beerdigen?

Wie ein Gartenbewohner sein grünes Heim gestaltet, ist ihm überlassen, sagt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Rechtliche Grundlage ist Paragraf 903 des BGB. Demnach können Garteneigentümer in ihrem Garten tun und lassen, was sie wollen. Sogar Müll muss ertragen werden, wenn es zu keiner Geruchsbelästigung oder gesundheitlichen Gefährdung kommt. Andersfalls kann man ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/817447.miezes-grab-vor-der-haustuer.html

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