Eingeschränkte Taschenkontrolle

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Frankfurt am Main (dpa/nd). Taschen der Mitarbeiter in der Frankfurter Filiale der Modekette Hollister werden vorerst nur stichprobenartig kontrolliert. Der bisher einzige Hollister-Betriebsrat in Deutschland hatte sich mit dem Arbeitgeber auf eine vorläufige Regelung der umstrittenen Überprüfungen geeinigt. Das Landesarbeitsgericht Hessen stellte daher das Verfahren über Arbeitsbedingungen bei der Modekette am Donnerstag ein (Az: 5 TaBVGa 8/13). Bis zum Abschluss einer endgültigen Betriebsvereinbarung werden Taschen nach einem »Würfelprinzip« kontrolliert: Wer eine Vier würfelt, wird überprüft. Die Modekette gehört zum US-Konzern Abercrombie & Fitch.

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