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Bei Krankheit wird kein Geld gezahlt
Ein-Euro-Jobber
Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt vom 23. Oktober 2012 (Az. L 2 AS 397/10) erhalten Ein-Euro-Jobber im Krankheitsfall keine Weiterzahlung ihrer Aufwandsentschädigung.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/818183.bei-krankheit-wird-kein-geld-gezahlt.html
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