Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Bei Krankheit wird kein Geld gezahlt

Ein-Euro-Jobber

Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt vom 23. Oktober 2012 (Az. L 2 AS 397/10) erhalten Ein-Euro-Jobber im Krankheitsfall keine Weiterzahlung ihrer Aufwandsentschädigung.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/818183.bei-krankheit-wird-kein-geld-gezahlt.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.