Bei Krankheit wird kein Geld gezahlt

Ein-Euro-Jobber

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Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt vom 23. Oktober 2012 (Az. L 2 AS 397/10) erhalten Ein-Euro-Jobber im Krankheitsfall keine Weiterzahlung ihrer Aufwandsentschädigung.

Bei Ein-Euro-Jobs müsse die Aufwandsentschädigung »nur für Zeiten der Anwesenheit« gezahlt werden. Schließlich würden für krankheitsbedingte Fehlzeiten ja auch keine tatsächlichen Mehraufwendungen anfallen.

Damit wies das Landessozialgericht in Halle (Saale) die Klage einer Hartz-IV-Bezieherin zurück, die einem Ein-Euro-Job als Hausmeisterin und Erziehungshelferin nachging. Für einige krankheitsbedingte Fehltage hatte sie erfolglos die Weiterzahlung ihrer Aufwandsentschädigung gefordert.

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