NSU-Prozess: Richter verteidigt Vergabe von Presseplätzen

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München/Karlsruhe (dpa/nd). Der Vorsitzende Richter im Münchner NSU-Prozess, Manfred Götzl, hat in einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht sein umstrittenes Vorgehen bei der Vergabe der Presseplätze verteidigt. Er habe vor dem Akkreditierungsverfahren erwogen, ob sachgerechte Unterscheidungskriterien für eine ausgewogene Zuteilung der reservierbaren Plätze an verschiedene Medientypen oder -unternehmen gefunden werden könnten, schrieb Götzl. Seine Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde der türkischen Zeitung »Sabah« liegt der dpa vor. »Dabei ergab sich jedoch eine derartige Vielzahl an unterschiedlichen Bezugspunkten und Kriterien für die Verteilung der Medienplätze und eine Festsetzung bestimmter Medienkontingente, dass ich mich im Ergebnis nicht in der Lage gesehen habe, angemessene Differenzierungen vorzunehmen«, schrieb er. »Deshalb habe ich mich für eine Gleichbehandlung aller Medien entschieden.« Das sei ein neutrales Verteilungsprinzip, das allen interessierten Medien gleiche Chancen einräume.

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