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Vom Arbeitnehmer abzuholen

Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen ihr Arbeitszeugnis mit der Post zugeschickt wird. Sie müssen es selbst von ihrem Arbeitgeber abholen, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 6. Februar 2013 (Az. 5 AZR 848/93).

Im entschiedenen Rechtsstreit hatte ein 39-jähriger kaufmännischer Leiter seinen Job zum 31. Juli 2012 gekündigt. Wegen diverser Streitpunkte mt seinem Arbeitgeber hatte der Angestellte Klage beim Arbeitsgericht eingelegt, unter anderem auch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Beim gerichtlichen Gütetermin erhielt er schließlich sein Zeugnis, so dass der Rechtsstreit zumindest in diese...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/818863.vom-arbeitnehmer-abzuholen.html

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