Volksbegehren für Tempelhof abgelehnt
(nd). Die von der »Demokratischen Initiative 100% Tempelhofer Feld e.V.« beantragte Einleitung eines Volksbegehrens ist am Dienstag vom Senat abgelehnt worden. Ziel des Volksbegehrens sei es, den Zustand des Tempelhofer Feldes vollständig zu erhalten. Eine Bebauung an den Rändern soll durch das Gesetz ausgeschlossen werden.
Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) sagte in seiner Begründung, dies entspräche nicht den stadtentwicklungspolitischen Zielen des Senats. »Der Senat plant, neben der 230 Hektar großen Freifläche in der Mitte des Tempelhofer Feldes, einige quartiersnahe Randgebiete auch für den Neubau dringend benötigter Wohnungen zu nutzen.« Dabei gehe es in erster Linie um die Schaffung von Wohnraum zu bezahlbaren Mieten. Im Rahmen einer »nachhaltigen Daseinsfürsorge« könne auf die Innenstadtnahen Flächenpotenziale des Tempelhofer Feldes für die Entwicklung von Wohnungsbau- und Gewerbeflächen nicht verzichtet werden. Das Abgeordnetenhaus kann nun innerhalb einer Frist von vier Monaten entscheiden, den Gesetzentwurf in seinem wesentlichen Bestand unverändert anzunehmen.
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