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Jobcenter muss für Mehrbedarf zahlen
Hartz-IV-Bezieher
Jobcenter müssen bei Hartz-IV-Beziehern, die wegen einer Unverträglichkeit von Milchzucker höhere Kosten für ihre Ernährung zu tragen haben, für den Mehrbedarf aufkommen. Das gilt selbst dann, wenn die Krankheit nicht im Katalog der Mehrbedarfe enthalten ist.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/819621.jobcenter-muss-fuer-mehrbedarf-zahlen.html
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