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NSU-Prozess ohne Videoübertragung

Karlsruhe (epd/nd). Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde von Nebenklägern im NSU-Verfahren mit dem Ziel der Videoübertragung in einen weiteren Saal vor dem Oberlandesgericht München abgelehnt. Die Beschwerde sei unzulässig, weil die Voraussetzung dafür, nämlich eine Verletzung der Grundrechte, nicht hinreichend genug begründet wurde, heißt es in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffen...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/820066.nsu-prozess-ohne-videouebertragung.html

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