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Kein genereller Auskunftsanspruch

Rechtsfrage

Erfurt (dpa/nd). Arbeitgeber müssen abgelehnten Stellenbewerbern nicht mitteilen, ob sie einen anderen Kandidaten eingestellt haben. Bewerber hätten keinen Anspruch auf Auskunft, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (8 AZR 287/08). Damit blieb die Entschädigungsklage einer Frau aus Hamburg erfolglos. Die Frau hatte sich 2006 vergebens auf eine ausgeschriebene Stelle als Softwareent...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/820499.kein-genereller-auskunftsanspruch.html

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