Mehr Rechte für Opfer von Missbrauch

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Der Bundesrat hat das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Missbrauchsopfern bestätigt. Es sieht eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch vor. Schwere Sexualdelikte verjähren nun frühestens mit der Vollendung des 41. Lebensjahres des Opfers. Diese Frist kann um weitere 20 Jahre verlängert werden. Ansprüche auf Schadenersatz verjähren erst nach 30 Jahren statt bisher nach drei Jahren. Belastende Mehrfach-Vernehmungen sollen durch Videoaufzeichnungen von Aussagen vermieden werden. Zudem wird die Öffentlichkeit von Verfahren mit minderjährigen Opfern grundsätzliche ausgeschlossen. AFP

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