Mehr Rechte für Opfer von Missbrauch
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Missbrauchsopfern bestätigt. Es sieht eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch vor. Schwere Sexualdelikte verjähren nun frühestens mit der Vollendung des 41. Lebensjahres des Opfers. Diese Frist kann um weitere 20 Jahre verlängert werden. Ansprüche auf Schadenersatz verjähren erst nach 30 Jahren statt bisher nach drei Jahren. Belastende Mehrfach-Vernehmungen sollen durch Videoaufzeichnungen von Aussagen vermieden werden. Zudem wird die Öffentlichkeit von Verfahren mit minderjährigen Opfern grundsätzliche ausgeschlossen. AFP
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.