Werbung
- Anzeige -

Mehr Rechte für Opfer von Missbrauch

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Missbrauchsopfern bestätigt. Es sieht eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch vor. Schwere Sexualdelikte verjähren nun frühestens mit der Vollendung des 41. Lebensjahres des Opfers. Diese Frist kann um weitere 20 Jahre verlängert werden. Ansprüche auf Schadenersatz verjähren erst nach 30 Jahren statt bisher nach drei Jahren. Belastende Mehrfach-Vernehmungen sollen durch Videoaufzeichnungen von Aussagen vermieden werden. Zudem wird die Öffentlichkeit von Verfahren mit minderjährigen Opfern grundsätzliche ausgeschlossen. AFP

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.