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Heime müssen Bewertung akzeptieren

Kassel (epd/nd). Pflegeheime und ambulante Pflegedienste müssen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) den seit 2009 eingeführten »Pflege-TÜV« weiter hinnehmen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Benotung der Pflegequalität und die damit verbundene Veröffentlichung im Internet seien »nicht verfassungswidrig«, betonten die obersten Sozialrichter in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. D...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/821733.heime-muessen-bewertung-akzeptieren.html

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