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Sieben Nächte als Acht-Tage-Reise umworben
Reiserecht
Flusskreuzfahrten mit einer Dauer von sieben Nächten dürfen weiterhin als Acht-Tage-Reisen beworben werden. Das sei auch dann in Ordnung, wenn die Reise erst am Abend des ersten Tages beginnt und am letzten Tag gleich nach dem Frühstück endet. Das entschied das Oberlandesgericht Köln.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/822001.sieben-naechte-als-acht-tage-reise-umworben.html
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