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Durchgestrichene »Statt«-Preise untersagt
Irreführende Werbung
Werbung mit durchgestrichenen »Statt«-Preisen muss nach einem aktuellen Gerichtsurteil klar machen, woher der alte Preis stammt. Die durchgestrichenen Preise dürften nicht mehrdeutig und irreführend sein, erklärte das Oberlandesgericht Hamm in einem am 15. April 2013 veröffentlichten Urteil.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/822003.durchgestrichene-statt-preise-untersagt.html
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