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Zwei Gutachten notwendig
Änderung des Geschlechts
Die amtliche Feststellung einer geänderten Geschlechtszugehörigkeit erfordert zwingend zwei Sachverständigengutachten. Die Gutachten müssten darlegen, dass sich das Zugehörigkeitsgefühl der betroffenen Person zum neuen Geschlecht mit hoher Wahrscheinlichkeit im Laufe des Lebens nicht mehr ändere und die betroffene Person seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang stehe, ihren transsexuellen Vo...
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