Kommunale Kürzungen verfassungswidrig

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Wiesbaden (dpa/nd). Wegen der Finanzkürzungen bei den Kommunen im Jahr 2011 hat die CDU/FDP-Regierung in Hessen eine Niederlage vor dem Verfassungsgericht des Landes erlitten. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden gab am Dienstag einer Grundrechtsklage der Stadt Alsfeld im Vogelsberg statt. Das Finanzausgleichsgesetz sei wegen eines Verfahrensfehlers in wichtigen Teilen verfassungswidrig.

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