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Verzicht auf Ansprüche gilt auch für Urlaub

Rechtsfrage

Erfurt (AFP/nd). Verzichtet ein Beschäftigter in einem Gerichtsvergleich auf jegliche weiteren Ansprüche, so gilt dies auch für eine noch ausstehende Abgeltung für nicht genommenen Urlaub, stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt klar. (Az: 9 AZR 844/11) Der Kläger war 2009 entlassen worden. Auf seine Kündigungsschutzklage einigte er sich mit dem Arbeitgeber auf einen Vergleich: G...

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