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Bürgschaft ist unbegrenzt
Mietschulden
Verwandte und Freunde können für die Mietzahlungen eines Mieters unbegrenzt bürgen. Eine Begrenzung auf drei Monate, wie sie nach dem Gesetz für Kautionszahlungen gilt, sei hier irrelevant, entschied am 10. April 2013 der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/822723.buergschaft-ist-unbegrenzt.html
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