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Nicht mehr Hartz IV für Vegetarier

Mainz (dpa/nd). Ein Hartz-IV-Empfänger mit Laktoseintoleranz hat keinen Anspruch auf mehr Geld für Lebensmittel, wenn er Vegetarier ist. Zwar stünde Empfängern von Arbeitslosengeld II mehr Unterstützung zu, wenn sie sich aus medizinischen Gründen teurere Ernährung kaufen müssten, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts in Mainz (Az. L 6 AS 291/10). Das Lebe...

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