Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Behinderte müssen am Berufsleben teilhaben dürfen

Kündigungsschutz für chronisch Kranke?

Wer oft wegen Krankheit nicht arbeiten kann, ist möglicherweise als Behinderter vor einer raschen Kündigung geschützt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte: Eine chronische Krankheit kann einer Behinderung gleichzustellen sein.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/824105.behinderte-muessen-am-berufsleben-teilhaben-duerfen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.