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Behinderte müssen am Berufsleben teilhaben dürfen
Kündigungsschutz für chronisch Kranke?
Wer oft wegen Krankheit nicht arbeiten kann, ist möglicherweise als Behinderter vor einer raschen Kündigung geschützt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte: Eine chronische Krankheit kann einer Behinderung gleichzustellen sein.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/824105.behinderte-muessen-am-berufsleben-teilhaben-duerfen.html
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