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Anspruch auf Hartz IV bei beiden Eltern

Kassel (epd/nd). Kinder getrennt lebender Paare können bei beiden Elternteilen Hartz-IV-Leistungen beanspruchen. Auch für längere Besuche beim Vater haben sie ein Recht auf Hilfeleistungen, entschied das Bundessozialgericht am Mittwoch. Bei einem Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden bilde das Kind mit seinem Vater eine vorübergehende Bedarfsgemeinschaft. Im entschiedenen Rechtsstreit hatte ein Ju...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/824310.anspruch-auf-hartz-iv-bei-beiden-eltern.html

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