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Betriebsratswahl bei VW war unwirksam

Rechtsfrage

Erfurt/Hannover (dpa). Eine Betriebsratswahl am Volkswagen-Standort in Hannover muss wiederholt werden. Der zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (BAG) erklärte die Wahl vor rund drei Jahren am Mittwoch für unwirksam. Die bisherigen Beschlüsse und Vereinbarungen mit der Werksleitung behielten aber ihre Gültigkeit, sagte Gerichtssprecherin Inken Gallner der dpa. (AZ: 7 ABR 77/11) ...

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