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Was noch zu beachten ist

Weitere Tipps und Hinweise von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit den Folgen des Hochwassers.

Stichwort: Trinkwasser Wenn keine behördliche Anordnung wie zum Beispiel ein Trinkwasserverbot oder eine Abkochanordnung vorliegt, kann Wasser aus dem Wasserhahn getrunken werden, auch dann, wenn Wasserzähler und Trinkwasserleitungen im überfluteten Keller liegen. Trinkwasserleitungen sind dicht und stehen unter Druck. Wurde die Trinkwasserversorgung aus dem zentralen Netz unterbrochen, is...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/824785.was-noch-zu-beachten-ist.html

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