Bei der Montage abgestürzt

Urteile in Kürze

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Eigentümer gewerblicher Gebäude schloss mit einer Baufirma einen Rahmenvertrag über die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern. Die Baufirma und Generalunternehmerin engagierte dafür unter anderem den Elektroinstallateur P., der bei den Installationsarbeiten durch ein Dachelement brach und sich schwer verletzte. Von der Generalunternehmerin forderte er Schadenersatz: Sie hätte unterhalb der Dächer Absturzsicherungen anbringen müssen.

Dem widersprachen Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 10 U 192/12). Für Sicherheit bei der Ausführung des Auftrags sei allein der fachkundige Handwerker und Auftragnehmer verantwortlich. Mit der Baustelle auf dem Dach schaffe er einerseits eine Gefahrenquelle. Andererseits sei er ob seiner Sachkunde in der Lage, Risiken vorzubeugen. Da P. und nicht die Baufirma die Arbeiten erledigen sollte, habe er auch die »Oberaufsicht« über Baugeschehen und Baustelle gehabt. Er hätte sie daher gut sichern müssen. So stehe es auch im Vertrag mit der Baufirma.

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