Gericht stellt Kenias Vize teilweise frei

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Den Haag (dpa/nd). Der Internationale Strafgerichtshof hat den Vizepräsidenten Kenias, William Ruto, teilweise von seinem Prozess wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit freigestellt. Ruto müsse nicht ständig bei dem am 10. September beginnenden Prozess anwesend sein, entschieden die Richter am Dienstag in Den Haag. Ruto hatte eine Freistellung beantragt, da er wegen der Regierungsgeschäfte in Kenia sein müsse. Er muss sich ebenso wie Kenias Präsident Uhuru Kenyatta im Zusammenhang mit der Gewaltwelle nach der Präsidentenwahl 2007 vor dem internationalen Strafgericht verantworten. Die Richter betonten jedoch, dass er als stellvertretendes Staatsoberhaupt keine Immunität genieße.

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