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Kein Unterhaltsvorschuss nach anonymer Samenspende

Klage vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgewiesen

Frauen, die mit einer anonymen Samenspende schwanger werden, können für das Kind keinen Unterhaltsvorschuss vom Staat beanspruchen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 16. Mai 2013 (Az. 5 C 28.12) zu einer Samenspende im Ausland entschieden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/825519.kein-unterhaltsvorschuss-nach-anonymer-samenspende.html

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