Haasenburg verstaatlichen oder schließen

Die LINKE verständigt sich über ihre Position zu Spezialheimen mit strengen Erziehungsmethoden

Als am Donnerstag vier Staatsanwälte und 50 Polizisten die Heime der Haasenburg GmbH in Jessern, Müncheberg und Neuendorf am See durchsuchten, waren die drei Jugendlichen schon verschwunden. Seit Mittwochmorgen wurden in Neuendorf ein 15-Jähriger und zwei 16-Jährige vermisst. Am Freitag wurde bekannt, dass sie in Hamburg in der Sozialstation »Rauhes Haus« unterschlüpften. Auch sie beschweren sich über ihre Behandlung im Heim. Fesselung, Entwürdigung und Hunger, davon war vorher schon die Rede.

Bereits seit März befasst sich die LINKE mit Vorwürfen gegen die Haasenburg GmbH. Angesichts der jüngsten Geschehnisse möchten sich die Sozialisten darüber verständigen, ob geschlossene Kinder- und Jugendheime nicht verboten werden sollten. Diese generelle Frage werde in der Partei regelmäßig besprochen, erzählt der Landtagsabgeordnete Torsten Krause (LINKE). Die LINKE tendieren dazu, geschlossene Heime abzulehnen. Im August soll es noch einmal ein Fachgespräch mit Experten geben. Eins steht jedoch schon fest: Für den Fall, dass die LINKE geschlossene Heime doch für notwendig halten sollte, plädiert sie aber dafür, dass diese Einrichtungen vom Staat betrieben werden - und nicht von freien Träger, die ein »privates Gewinnerzielungsinteresse« haben, wie Krause es formuliert.

Fakten zu Haasenburg

● 75 Kinder aus 14 Bundesländern leben in den drei märkischen Haasenburg-Heimen.

● Die Heime in Jessern, Müncheberg und Neuendorf sind für insgesamt 114 Kinder ausgelegt.

● Pro Kind und Tag überweist der Staat 300 Euro.

● Im Haasenburg-Heim bleiben die Insassen mindestens zehn Tage und höchstens drei Jahre.

● Im Heim des Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerks in Frostenwalde liegt der Tagessatz bei 200 Euro.

● Nachdem die Zeitung »taz« am 20. Juni über Misshandlungsvorwürfe berichtete, hat das Landesjugendamt die Haasenburg-Heime nicht ein einziges Mal unangemeldet besucht.

● Nur in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sind geschlossene Heime überhaupt erlaubt, aber viele andere Länder schicken Problemkinder dorthin. nd

 

Der Abgeordnete hatte sich vorher mit der Thematik - »ehrlich gesagt« - noch nicht beschäftigt. Inzwischen tut er es seit Wochen. »Jetzt sage ich: Wir müssen es anders gelöst bekommen.« Problematische Kinder und Jugendliche, die schon in mehreren Heimen lebten und dort Schwierigkeiten bereiteten, sind am Ende in einem geschlossenen Heim der Haasenburg GmbH gelandet. Man müsste frühzeitig dafür sorgen, dass es gar nicht soweit kommt, denkt Krause. Darum wäre in den gewöhnlichen Heimen mehr und besser qualifiziertes Personal erforderlich. »Wir müssen mehr Geld dafür in die Hand nehmen. Zu wenig Personal gibt es offensichtlich auch in den Heimen in Jessern und Müncheberg. Vereinbart seien sechs beziehungsweise fünf therapeutische Fachkräfte, tatsächlich vorhanden nur je zwei, sagt Krause. «Ich frage mich, warum das Jugendamt dies duldet.»«

Verschiedene Heimkinder und Angehörige haben zu dem Politiker Kontakt aufgenommen, darunter auch solche, die selbst beziehungsweise oder deren Verwandte bei der Haasenburg GmbH lebten. Diese Menschen suchten eine vertrauenswürdige Kontaktperson außerhalb staatlicher Behörden, berichtet Krause. Das Landesjugendamt genieße dieses Vertrauen nicht, weil es entweder früher nicht geholfen habe oder zumindest nicht vermitteln konnte, warum es nicht zu helfen vermochte. Das erschüttert Krause.

Ihn irritiert, dass Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Bundesländern, die in unterschiedlichen Jahren in dem einen oder anderen Heim der Haasenburg GmbH untergebracht waren, die Situation dort immer ähnlich geschildert haben. Dass sich die jungen Leute alle abgesprochen haben, kann er sich schwer vorstellen. Demnach könnte an den Anschuldigungen etwas dran sein. Krause macht sich Sorgen um die Kinder, die derzeit in den drei Heimen sind. »Darum müssen wir zügig arbeiten.« Gut sei es, dass die Justiz nun handelt. »Wir brauchen konkrete Fakten, um vorgehen zu können.«

Möglich wäre ein Belegungsstopp, der nicht nur bedeuten würde, dass keine Heranwachsenden mehr eingewiesen werden, bis die Vorwürfe aufgeklärt sind. Auch die Insassen würden solange anderweitig untergebracht. Brandenburg müsste sich um zehn junge Bewohner kümmern. Für die anderen 64 wären jeweils die Bundesländer zuständig, aus denen sie stammen. Übrigens hatte der Landesjugendhilfeausschuss 2001 von geschlossenen Heimen abgeraten. Ungefähr in dieser Zeit wurden die Heime in Jessern, Müncheberg und Neuendorf am See eingerichtet.

Die Haasenburg GmbH begrüßte die Durchsuchung am Donnerstag. »Wir sind sehr froh, dass sich die Ermittlungsbehörden ein umfängliches Bild vor Ort gemacht haben, um die im Raum stehenden Vorwürfe zu klären«, hieß es. »Wir haben nichts zu verbergen.« Polizei und Justiz seien berechtigt, alle Akten einzusehen und im Detail alles zu untersuchen. Dies dürften die Medien wegen der Bestimmungen des Datenschutzes nicht. »Darum ist dieses Zerrbild über die Haasenburg in der Öffentlichkeit entstanden. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen tragen nun zu einer Objektivierung der Diskussion bei.«

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