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SCHUFA kontra Abzocker - Unterlassungsklage abgewiesen

Abofallen-Betreiber droht Internetnutzern

Geklagt hat die bekannteste deutsche Auskunftei, die Schufa. Deren Aufgabe ist es, ihren Auftraggebern Auskünfte über die Zahlungsfähigkeit möglicher Geschäftspartner zu geben, um sie vor Zahlungsausfällen zu schützen. SCHUFA ist als Marke registriert.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/826941.schufa-kontra-abzocker-unterlassungsklage-abgewiesen.html

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