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Doch Prozesshilfe für rauchenden Mieter

Düsseldorf (AFP/nd). Ein wegen starken Rauchens in der eigenen Wohnung gekündigter Mieter erhält nun doch Prozesskostenhilfe. Die Beschwerde des Mannes gegen eine anderslautende Entscheidung des Düsseldorfer Amtsgerichts hatte Erfolg, wie das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch mitteilte. Der Bundesgerichtshof (BGH) zähle das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, begründete das Landgeri...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/827141.doch-prozesshilfe-fuer-rauchenden-mieter.html

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