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Betriebsrat darf gegen Leiharbeit vorgehen

Erfurt (dpa/nd). Der Betriebsrat eines Unternehmens kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitern verweigern, wenn diese dauerhaft eingesetzt werden sollen. Nach Entscheidung des siebten Senats des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt muss der Betriebsrat nicht zustimmen, wenn die Leiharbeiter längerfristig beschäftigt werden sollen. Verweigert ein Betriebsrat seine Zustimmung, kann der Arbei...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/827331.betriebsrat-darf-gegen-leiharbeit-vorgehen.html

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