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Höhere Freibeträge

Pfändungen

Zum 1. Juli 2013 treten neue Pfändungsfreigrenzen auf Bankkonten von Schuldnern für das monatliche Arbeitseinkommen in Kraft. Nach Angaben des Bundesjustizministerium gilt künftig ein monatlich unpfändbarer Grundbetrag von 1045,04 Euro. Bisher lag die Freigrenze bei 1028,89 Euro. Die Pfändungsfreigrenzen werden alle zwei Jahre zum 1. Juli angepasst. Sind unterhaltspflichtige P...

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