Höhere Freibeträge
Pfändungen
Zum 1. Juli 2013 treten neue Pfändungsfreigrenzen auf Bankkonten von Schuldnern für das monatliche Arbeitseinkommen in Kraft.
Nach Angaben des Bundesjustizministerium gilt künftig ein monatlich unpfändbarer Grundbetrag von 1045,04 Euro. Bisher lag die Freigrenze bei 1028,89 Euro.
Die Pfändungsfreigrenzen werden alle zwei Jahre zum 1. Juli angepasst.
Sind unterhaltspflichtige Personen zu versorgen, gelten höhere Freigrenzen. Für die erste unterhaltspflichtige Person ist nun ein zusätzlicher Freibetrag von 393,30 Euro vorgesehen (bisher 387,22 Euro). Für jede weitere bis zur fünften unterhaltspflichtigen Person kommen jeweils 219,12 Euro hinzu (bisher 215,73 Euro). AFP/nd
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