Wenn ein Hartz-IV-Bezieher umziehen will oder muss ...

Fragen & Antworten

Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen Berlin ist in ihrer Ausgabe »A-Info« vom Juni 2013 der Frage nachgegangen, was ein Hartz-IV-Bezieher beachten muss, wenn er umziehen will oder umziehen muss.

1. Wie teuer darf die neue Wohnung sein?

Das kommt drauf an. Wenn der Umzug erforderlich ist, dann gelten die allgemeinen Obergrenzen für angemessene Wohn- und Heizkosten, die die Städte und Landkreise jeweils für sich festgelegt haben. Ist der Umzug jedoch nicht erforderlich, dann gilt eine ungünstige Kappungsgrenze: Das Jobcenter zahlt für eine neue Wohnung nur den Betrag, den es auch bisher für die alte Wohnung gezahlt hat.

Wichtig: Diese Deckelung auf die bisherigen Kosten gilt jedoch nur beim Umzug innerhalb eines Ortes. Bei einem Ortswechsel gilt hingegen nur die Angemessenheitsgrenze am neuen Wohnort.

2. Wann ist ein Umzug erforderlich?

Das Grundrecht auf Freizügigkeit gilt auch für Hartz-IV-Bezieher. Deshalb haben einige Sozialgerichte entschieden, dass ein Umzug schon dann als erforderlich anzusehen ist, wenn es einen vernünftigen Grund für den Umzug gibt und das Anliegen nicht auf andere Weise als durc...


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